Bauherr: lbg wohn- und gewerbebau gmbh, vertr. durch Herr Martin Bosch Bauvorhaben: Neubau eines Sechsfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses –Tektur zur Baugenehmigung Nr. 18/0011 Baugrundstück: Weißenburger Straße 56/Zum Schießwasen 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (55./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.06.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36, 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Die Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes „VII.2 Südliche Vorstadt“, im Hinblick auf

-die Überschreitung der festgesetzten Flächen für Nebenanlagen
-die Nichteinhaltung der festgesetzten hochrechteckigen Fensterformate

werden erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes „VII.2 Südliche Vorstadt“, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:20 Uhr