Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse" im Bereich der Grundstücke „Aha 500“, Flur-Nr. 191 und einer Teilfläche aus Flur-Nr. 192, alle Gemarkung Aha; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.09.2018 ö Beschliessend 12
Stadtrat 9. Sitzung (63./XIV) des STADTRATES 27.09.2018 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 191, 192 (Teilfläche), Gemarkung Aha.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr