Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB „Ferienresort Büchelberg“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 43, Gemarkung Büchelberg zur Ausweisung eines Ferienhausgebiets, Antrag von Herrn Axel und Frau Almut Böker vom 29.10.2018; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (61./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 12.11.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Zweckverband Altmühlsee:

  1. Der Antrag von Herrn Axel Böker und Frau Almut Böker, Am Kugelgarten 11-15, 91522 Ansbach, vom 29.10.2018 auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Ausweisung eines Sondergebiets Ferienhausgebiet im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 43, Gemarkung Büchelberg, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 5.000 m².

2.        Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen dem Zweckverband Altmühlsee und dem Antragsteller zu schließen.

4.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Bebauungsplanentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:25 Uhr