Änderung der Turnhallenordnung für die städtischen Turnhallen an der Stephani-Schule


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (35./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (35./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.05.2019 ö 1

Beschluss

§ 11 der Turnhallenordnung für die Benutzung der städtischen Turnhallen an der Stephani-Schule, einschließlich der Nebenräume wird wie folgt geändert:

  1. § 11 Abs. 1 bleibt unverändert

  2. § 11 Abs. 2 wird zu § 11 Abs. 3

  3. § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Freisportanlagen sind dem Schulsport vorbehalten und dürfen von den Sportvereinen nicht benutzt werden.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:46 Uhr