Entscheidung über ein Ratsbegehren zur B13 Ortsumfahrung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (83./XIV) des STADTRATES 28.11.2019 ö Beschliessend 11.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass den Abstimmungsberechtigten ein eigenes Ratsbegehren gemäß Art. 18 a Abs. 2 GO i.V.m. § 8 BBS zur Abstimmung am 19.01.2020 vorgelegt wird.

Das Ratsbegehren erhält folgende Überschrift:

Verkehr raus – Gesundheit schützen – Lärm und Abgase STOPPEN


Es wird folgende Frage zur Abstimmung gestellt:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Gunzenhausen den geplanten Neubau einer B13-Ortsumfahrung um Schlungenhof befürwortet und weiterhin unterstützt und damit die notwendigen Beschlüsse und Handlungen, insbesondere den Verkauf und/oder Tausch von dafür notwendigen städtischen Grundstücken vornehmen darf?


Dieses Ratsbegehren erhält gemäß § 22 Abs. 3 der BBS die Bezeichnung Bürgerentscheid 1. Das von den Herren Simon Scherer, Kilian Welser und Dr. Thomas Lutz eingereichte Bürgerbegehren erhält die Bezeichnung 2.

Nachdem es sich hier um zwei konkurrierende Bürgerentscheide handelt, ist gemäß Art. 18 a Abs. 2 Satz 3 GO eine Stichfrage (Stichentscheid) vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Datenstand vom 30.12.2020 09:23 Uhr