Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu § 2 Abs. 1 der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (1./XV) des STADTRATES, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1. Sitzung (1./XV) des STADTRATES 05.05.2020 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

Auf Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE) beschließt der Stadtrat:

§ 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020 erhält folgende Fassung:

(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

  1. Ausschuss für Bauangelegenheiten,
               Stadtentwicklung und Umwelt
  2. Ausschuss für Hauptangelegenheiten,
               Finanzen und Digitalisierung
  3. Ausschuss für Bildung und Soziales
  4. Ausschuss für Wirtschaft,
               Tourismus und Kultur
  5. Personalausschuss
  6. Stiftungsausschuss
  7. Grundstücksausschuss

8. Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 7 Stadtratsmitgliedern aus deren Mitte zwei Stadtratsmitglieder durch den Stadtrat zum/r Vorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter/in bestellt werden. Für die weitere Vertretung gilt die Bestimmung des § 18 Abs. 2 der GeschO entsprechend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Datenstand vom 30.12.2020 09:17 Uhr