Einbau von zwei Dachgauben in ein bestehendes Wohnhaus, Baugrundstück Neuer Weg 7, Gemarkung Unterwurmbach, Flur-Nr.: 741/31
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (9./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 9. Sitzung (9./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 16.11.2020 | ö | Beschliessend | 6.4 |
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.
2. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterwurmbach II“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung des Mindestabstands der Gauben zum Ortgang wird zugestimmt.
3. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterwurmbach II“ sind zu beachten und einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2021 10:01 Uhr