Neubau einer Rettungswache mit Praxisräumen, Baugrundstück Nähe Nürnberger Straße, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 630/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walkmühle“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich des Neubaus einer Rettungswache im Gewerbegebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Walkmühle“ im Hinblick auf
  • die Nichteinhaltung der Dacheindeckung und
  • die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Walkmühle“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2021 09:30 Uhr