Jahresrechnungen 2018 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie Jahresabschluss 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (12./XV) des STADTRATES, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 3. Sitzung (12./XV) des STADTRATES 25.03.2021 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 2 vom 29.10.2020) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2018

E n t l a s t u n g

erteilt.



(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2021 14:22 Uhr