Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 39. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (32./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 39. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 199 (Teilfläche) und 200, beide Gemarkung Cronheim.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2022 10:02 Uhr