Neuausrichtung / Neuorganisation des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (16./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 05.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (16./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 05.09.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

Das Burkhard-von-Seckendorff-Heim als Teil der Hospitalstiftung Gunzenhausen soll künftig eigenständiger aufgestellt, jedoch in bestimmten Bereichen weiterhin durch die Stadtverwaltung, unterstützt werden.

Die Organisationsstruktur wird wie folgt geändert:

  1. Es ist zeitnah eine zentrale Einrichtungsleitung einzustellen (Schwerpunktaufgaben: insbesondere Organisation der unterstellten Bereiche, Pro aktives Management, Personalwirtschaft, Pflegesatzverhandlungen, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege, Marketing). Die Stelle ist auszuschreiben. Die Einrichtungsleitung wird – sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - zur Heimleitung bestellt. Die stellvertretende Heimleitung wird anschließend an die Verwaltungsleitung, künftig Herr Rolf Siebentritt übertragen. Hauptamtsleiter Klaus Stephan wird dann von der stellvertretenden Heimleitung entbunden. Das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird organisatorisch aus dem Amt I (Hauptamt) herausgelöst.

  2. Unterhalb der Einrichtungsleitung werden folgende drei Fachabteilungen gebildet. 
  1. Verwaltung, gleichzeitig soll die Verwaltungsleitung die Stellvertretung der Einrichtungsleitung erhalten. Zum Bereich der Verwaltung gehören auch die Hausmeisterdienste.
  2. Pflegedienst mit Praxisanleitung, Qualitätsmanagement und Therapie; die Betreuungskräfte sollen derzeit weiterhin der Therapie zugeordnet werden.
  3. Hauswirtschaft mit Küche mit Wäscherei und Reinigung. Die organisatorische Kombination der Bereiche Hauswirtschaft und Küche soll derzeit erhalten bleiben.

  1. Es ist weiterhin folgende Kooperation mit der Stadtverwaltung vorzusehen:
  1. Führung der Finanzbuchhaltung sowie Unterstützung bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse durch Amt II (Stadtkämmerei)
  2. Personalverwaltung (Entgeltabrechnung einschließlich Melde- und Bescheinigungswesen, Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen, Beihilfeversicherung, Zusatzversorgung, entgeltbezogene Personalstatistiken, Pflege der Abrechnungs- und Dienstplansoftware) durch Amt V (Personalamt)
  3. Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von arbeits- und tarifrechtlichen Maßnahmen soweit erforderlich durch Amt V (Personalamt)
  4. Sämtliche EDV-Angelegenheiten durch die Stabsstelle IUK
  5. Unterstützung bei den Hausmeisterdiensten durch Amt III / Bauhof
  6. Unterstützung bei baulichen Angelegenheiten durch Amt III

  1. Die Geschäftsordnung des Stadtrates soll wie folgt geändert werden. 

    § 10 Nr. 6 „Der Personalausschuss“
    Wegfall von Satz 2: „Gleiches gilt für die Arbeitnehmer/innen der Hospitalstiftung Gunzenhausen in den Entgeltgruppen P 9 – 15 TVöD“

    § 10 Nr. 7 „Der Stiftungsausschuss erhält folgende Fassung“
    Alle Angelegenheiten der Hospitalstiftung Gunzenhausen und sonstiger Stiftungen. 
    Im Teilbereich des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes trifft der Stiftungsausschuss nur strategische Entscheidungen, u.a. 
    - die Beteiligung an anderen Unternehmen, 
    - Wirtschafts- und Finanzplan, 
    ´- Jahresabschluss, 
    - Personalangelegenheiten gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO

    Als Konsequenz aus der Änderung des § 10 Nr. 6 und Nr. 7 sind weitere §§ der Geschäftsordnung, u.a. § 3 Nr. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 6, § 14 Abs. 1 Nr. 6 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2022 13:58 Uhr