Neuausrichtung / Neuorganisation des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung (16./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 05.09.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Burkhard-von-Seckendorff-Heim als Teil der Hospitalstiftung Gunzenhausen soll künftig eigenständiger aufgestellt, jedoch in bestimmten Bereichen weiterhin durch die Stadtverwaltung, unterstützt werden.
Die Organisationsstruktur wird wie folgt geändert:
- Es ist zeitnah eine zentrale Einrichtungsleitung einzustellen (Schwerpunktaufgaben: insbesondere Organisation der unterstellten Bereiche, Pro aktives Management, Personalwirtschaft, Pflegesatzverhandlungen, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Imagepflege, Marketing). Die Stelle ist auszuschreiben. Die Einrichtungsleitung wird – sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen - zur Heimleitung bestellt. Die stellvertretende Heimleitung wird anschließend an die Verwaltungsleitung, künftig Herr Rolf Siebentritt übertragen. Hauptamtsleiter Klaus Stephan wird dann von der stellvertretenden Heimleitung entbunden. Das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird organisatorisch aus dem Amt I (Hauptamt) herausgelöst.
- Unterhalb der Einrichtungsleitung werden folgende drei Fachabteilungen gebildet.
- Verwaltung, gleichzeitig soll die Verwaltungsleitung die Stellvertretung der Einrichtungsleitung erhalten. Zum Bereich der Verwaltung gehören auch die Hausmeisterdienste.
- Pflegedienst mit Praxisanleitung, Qualitätsmanagement und Therapie; die Betreuungskräfte sollen derzeit weiterhin der Therapie zugeordnet werden.
- Hauswirtschaft mit Küche mit Wäscherei und Reinigung. Die organisatorische Kombination der Bereiche Hauswirtschaft und Küche soll derzeit erhalten bleiben.
- Es ist weiterhin folgende Kooperation mit der Stadtverwaltung vorzusehen:
- Führung der Finanzbuchhaltung sowie Unterstützung bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Jahresabschlüsse durch Amt II (Stadtkämmerei)
- Personalverwaltung (Entgeltabrechnung einschließlich Melde- und Bescheinigungswesen, Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen, Beihilfeversicherung, Zusatzversorgung, entgeltbezogene Personalstatistiken, Pflege der Abrechnungs- und Dienstplansoftware) durch Amt V (Personalamt)
- Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von arbeits- und tarifrechtlichen Maßnahmen soweit erforderlich durch Amt V (Personalamt)
- Sämtliche EDV-Angelegenheiten durch die Stabsstelle IUK
- Unterstützung bei den Hausmeisterdiensten durch Amt III / Bauhof
- Unterstützung bei baulichen Angelegenheiten durch Amt III
- Die Geschäftsordnung des Stadtrates soll wie folgt geändert werden.
§ 10 Nr. 6 „Der Personalausschuss“
Wegfall von Satz 2: „Gleiches gilt für die Arbeitnehmer/innen der Hospitalstiftung Gunzenhausen in den Entgeltgruppen P 9 – 15 TVöD“
§ 10 Nr. 7 „Der Stiftungsausschuss erhält folgende Fassung“
Alle Angelegenheiten der Hospitalstiftung Gunzenhausen und sonstiger Stiftungen.
Im Teilbereich des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes trifft der Stiftungsausschuss nur strategische Entscheidungen, u.a.
- die Beteiligung an anderen Unternehmen,
- Wirtschafts- und Finanzplan,
´- Jahresabschluss,
- Personalangelegenheiten gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO
Als Konsequenz aus der Änderung des § 10 Nr. 6 und Nr. 7 sind weitere §§ der Geschäftsordnung, u.a. § 3 Nr. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 6, § 14 Abs. 1 Nr. 6 zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.10.2022 13:58 Uhr