Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES, 27.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung | 2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG | 16.03.2023 | ö | Beschliessend | 2 |
Stadtrat | 3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES | 27.03.2023 | ö | Beschliessend | 4 |
Beschluss
Die Stadt Gunzenhausen schließt zur Förderung der Digitalisierung und zur Erfüllung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Digitalgesetz die beiliegende Zweckvereinbarung über die interkommunale Beschaffung und Mitbenutzung eines Formularservers mit der Stadt Treuchtlingen.
Die beiliegende Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.07.2023 08:55 Uhr