Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 108" zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (42./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 15.05.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit von Mittwoch, 21.12.2022 bis einschließlich Freitag, 27.01.2023 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die 24 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes werden zum Beschluss erhoben. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einarbeiten zu lassen und das Aufstellungs-verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2023 14:14 Uhr