Sportförderung; Zuschuss an den SV Unterwurmbach e.V. zu den Mehrkosten für bauliche Arbeiten am bestehenden Ausweichplatz für Fußball zur zusätzlichen Nutzung einer Baseballanlage (Doppelnutzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (20./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (20./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.06.2023 ö Beschliessend 3

Beschluss

Auf Antrag vom 18.04.2017 gewährte die Stadt Gunzenhausen dem SV Unterwurmbach e.V. 
für bauliche Arbeiten am bestehenden Ausweichplatz zur zusätzlichen Nutzung einer Baseball-anlage einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von 9.600,00 €.

Auf Grund der erheblichen Mehrkosten nach Abschluss der langjährigen Maßnahme gewährt die Stadt Gunzenhausen einen weiteren freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von 
11.900,00 €.

Der Gesamtzuschuss für die Maßnahme beträgt somit insgesamt 21.500,00 €. Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 143.699,73 €.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt auf zwei Raten:
Die Auszahlung der 1. Rate in Höhe von 9.600,00 € erfolgt im Haushaltsjahr 2023.
Die Auszahlung der 2. Rate in Höhe von 11.900,00 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024.

Der SV Unterwurmbach e.V. muss die geförderte Sportanlage mindestens 10 Jahre entsprechend dem Förderzweck nutzen. Bei einer vorzeitigen Nutzungsänderung bzw. 
–aufgabe sind für jedes angefangene Jahr der nicht zweckentsprechenden Nutzung 1/10 
des gewährten Zuschusses zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 11:37 Uhr