Neubau eines Mehrparteienwohnhauses, Baugrundstück Lindleinswasenstraße 56, Flur-Nr.: 1595/247, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (47./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung zur Errichtung eines Bankautomaten im Reinen Wohngebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Dachneigung und –eindeckung der Gauben und
-das Verbot zur Errichtung von Dachaufbauten
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spitalwald“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 13:10 Uhr