Dorferneuerung Oberwurmbach 2 Vertretung der Stadt im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (57./XV) des STADTRATES, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (57./XV) des STADTRATES 29.02.2024 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Gemäß Art. 4, Abs. 3, Satz 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG), wird Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz als Vertreter der Stadt Gunzenhausen im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft benannt.

Als Stellvertreter wird SGL Tiefbau Herr Christoph Dölfel benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 10:11 Uhr