Ferienbetreuung; - Antrag des Familienzentrums Hensoltshöhe vom 27.03.2015; - Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e. V. vom 27.04.2015; - Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband, Ortsgruppe Gunzenhausen, vom 20.05.2015;


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (9./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 10.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (9./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 10.06.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Anträge auf finanzielle Förderung zur Durchführung von Ferienbetreuungen zur Kenntnis.

Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Initiativen nachfolgender Ferienbetreuungen:

-        Evang.-Luth. Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familienverband 
(Ferienbetreuung im Lutherhaus vom 03. bis 14.08.2015)

-        Familienzentrum der Hensoltshöhe
(Ferienbetreuung im Sonnenhof vom 17. bis 28.08.2015)

-        TV 1860 Gunzenhausen e. V.
(Ferienbetreung vom 03. bis 28.08.2015)

Die Stadt Gunzenhausen gewährt für die o. g. Ferienbetreuungen einen Zuschuss gemäß der „Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung der Ferienbetreuung“ vom 18.09.2012, welche seit 01.01.2013 in Kraft sind.

Laut dieser Richtlinien würde der Zuschuss zur Ferienbetreuung im Lutherhaus bei einer Teilnehmerzahl von 45 Gunzenhäuser Kindern, die an 10 Tagen durchgehend von 07:30 bis 13:30 Uhr betreut werden, maximal 1.350,-- € betragen. Dies entspricht einem Zuschuss in Höhe von 3,-- € je Gunzenhäuser Kind und Tag.

Der Zuschuss zur Ferienbetreuung im Sonnenhof würde gemäß o. g. Richtlinien bei einer Teilnehmerzahl von 30 Gunzenhäuser Kindern, die an 10 Tagen mindestens acht Stunden betreut werden, maximal 1.200,-- € betragen. Dies entspricht einem Zuschuss in Höhe von 4,-- € je Gunzenhäuser Kind und Tag.

Vom TV 1860 Gunzenhausen werden die Kinder an 20 Tagen jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr betreut. Der hier anfallende Zuschuss würde bei einer Teilnehmerzahl von durchschnittlich 10 Gunzenhäuser Kindern maximal 400,-- € betragen. Dies entspricht einem Zuschuss in Höhe von 2,-- € je Gunzenhäuser Kind und Tag.

Die Zuschüsse sind jeweils auf das nach Abschluss der Maßnahmen nachzuweisende Defizit begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.10.2020 13:25 Uhr