Bauherr: Bosch & Co. GmbH – Planen und Bauen, vertreten durch Herrn Patrick Bosch Bauvorhaben: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern Baugrundstück: Weißenburger Straße 39 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 308 und 309


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist rechtlich durch entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Leitungs-, Geh- und Fahrtrecht) sicherzustellen. Die Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Die Flachdächer der Garagen sind aus ökologischen Gründen extensiv zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:22 Uhr