Bauherr: Brenner Martin Bauvorhaben: Neubau einer landw. Maschinenhalle, Einbau Dieseltankstelle, Errichtung Waschplatz mit Koaleszenzabscheider Baugrundstück: Filchenhard 10 Gemarkung: Cronheim Flur-Nr. 644


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.07.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraus-
       setzung der Privilegierung erteilt.
2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- Brand-,
       sowie den Natur- und Landschaftsschutz und der Wasserwirtschaft sind zu beachten und
       einzuhalten.
3.        Das Bauvorhaben ist mit standortgerechten, heimischen Gehölzen in das Orts- und Land-
       schaftsbild einzubinden. Die Pflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung
       herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Eingrünung ist einvernehmlich mit der unteren
       Naturschutzbehörde und dem Stadtbauamt abzustimmen. Ein Freiflächengestaltungsplan ist
       umgehend nachzureichen.
4.        Aufgrund der Größe der in den Hollergraben (Gewässer III. Ordnung) zu entwässernden
       Flächen (> 1000 m²) ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.
       Auflagen seitens der Stadt Gunzenhausen zum Gewässerunterhalt werden in diesem
       Verfahren gemacht.
5.        Ob die Ableitung des Niederschlagswassers des Waschplatzes in die Güllegrube zulässig
       ist, ist von der technischen Wasserwirtschaft am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
       zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:21 Uhr