Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 19.06.2024 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.07.2024 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 19.06.2024 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 zur Kenntnis.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kreisjugendamt der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.08.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2024 14:03 Uhr