Neubau eines Löschwasserbehälters sowie eines Betriebsgebäudes für eine Sprinklerzentrale, Baugrundstück Breslauer Straße 1, Flur-Nr.: 617/7, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (58./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 22.08.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf
-die Überschreitung der Baugrenze und
-die Nichteinhaltung der Dachneigung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Nichteinhaltung der Baumassenzahl gemäß § 21 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2024 12:18 Uhr