Bismarckstraße, vor der Wirtschaftsschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Auf der Ortsstraße „Bismarckstraße“ wird nach der Einmündung der Blütenstraße (östliche Einmüdung) bis zur Einmündung der Lindleinswasenstraße ein Streckenverbot mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h eingerichtet.

Die Tempo-30-Zone in der Bismarckstraße ist so auszuweiten, dass diese bis unmittelbar vor die östliche Einmündung der Blütenstraße sich erstreckt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr