Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 09.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Die Stadt Gunzenhausen sieht die Notwendigkeit zur Errichtung einer weiteren Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Nachdem die ortsansässigen kirchlichen bzw. freigemeinnützlichen Träger keine weiteren Krippenplätze schaffen können, wird die Stadt Gunzenhausen eine Krippe unter eigener Trägerschaft errichten. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Planung zu erstellen und die Mittel im Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 05.10.2020 13:28 Uhr