Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers, Ansbach – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen; Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und vereinfachtes Raumordnungsverfahren gem. Art. 26 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beteiligung der Stadt Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 8

Beschluss

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers, Ansbach – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen – zur Kenntnis.

  1. Die Stadt Gunzenhausen erhebt gegen die Bauleitplanung auf der Grundlage des Einzelhandelsentwicklungskonzepts der Stadt Ansbach vom April 2015 keine Einwände.

  1. Die Stadt bittet um Information über das Abwägungsergebnis und Beteiligung am weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr