Bauherr: Arutiunian Karen Bauvorhaben: Umbau eines Dreifamilienwohnhauses mit Umnutzung des Dachgeschosses in Wohnflächen Baugrundstück: Hensoltstraße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 09.12.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Denkmal- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:13 Uhr