Bauherr: Weigand Henrik Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Fasanenstraße 21 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1520/151 und 1520/152


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 09.12.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Reutberg II, 4. Änderung, im Hinblick auf

    -        die Nichteinhaltung der Doppelhausbebauung (Einzelhaus statt Doppelhaus),
    -        die Nichteinhaltung der Dachform (Pultdach statt versetztem Pultdach),
    -        die Nichteinhaltung der Dachneigung (12 statt 20 - 28),
    -        die Nichteinhaltung der senkrechten Holzverkleidung (waagrecht statt senkrecht) und
    -        die Nichteinhaltung des Garagenstandortes (Abmessungen) sowie der Situierung
           des Stellplatzes im Stauraum

    wird zugestimmt.

  3. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Reutberg II“, 4. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

Das Flachdach der Garage ist aus ökologischen Gründen extensiv zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:13 Uhr