Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung des Ersatzweges für den BÜ 24,736 zwischen der "Alten Nürnberger Straße" und der "Alemannenstraße" zum beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 61


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (62./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Der Ersatzweg für den BÜ 24,736 zwischen der „Alten Nürnberger Straße“ und der „Alemannenstraße“, Flur-Nrn. 672 (Teilfläche), 673 (Teilfläche) und 673/3 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 61 gewidmet.

       Anfangspunkt:        Einmündung in die Ortsstraße Nr. 1 „Alemannenstraße“, Flur-Nr. 761/1,
Gemarkung Gunzenhausen 

       Endpunkt:                Einmündung in den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 13, Flur-
                               Nrn. 779/3, 600, 831 (Teilfläche) und 603, Gemarkung Gunzenhausen

       Länge:                239 m

       Widmungsbeschränkung: Anlieger frei, Tonnagebeschränkung 12 t

Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, 

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen und
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2025 11:22 Uhr