Vermögensübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.3

Beschluss

Die von der Stadt Gunzenhausen in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe entsandten Verbandsräte werden angewiesen, einer Übertragung des Vermögens des  Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe mit Wirkung zum 01. Januar 2026 (0:00 Uhr) gegen Erstattung des Buchwertes zum 31. Dezember 2025 und gleichzeitiger Wiedereinlage der Zahlungsforderung in den erwerbenden Zweckverband mit Wirkung des Zusammenschlusses, so dass diese durch Konfusion erlischt, zuzustimmen, aufschiebend bedingt auf zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und am Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2025 11:24 Uhr