Bauherr: Stoll Grundbesitz GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Tektur: Geänderte Bauausführung, Umbau Geschäftsgebäude und Werbeanlagen Baugrundstück: Bahnhofstraße 20 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 699, 699/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (26./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 21.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 4. Sitzung (26./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.03.2016 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der beantragten Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 3a i. V. m. Abs. 1 Satz 1 BauGB im Hinblick auf die mögliche Nichteinhaltung der Art der baulichen Nutzung bezüglich der Verkaufsfläche und der Geschossfläche wird zugestimmt.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand- und Denkmalschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Zu dem Bauvorhaben wird die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144 und 145 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:09 Uhr