Bauherr: Weidhaußer Ella und Franz Bauvorhaben: Errichtung von vier Einfamilienhäusern - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Mooskorb Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 142/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (44./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (44./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 14.09.2017 ö Beschliessend 3.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 35 und 36 BauGB nicht in Aussicht gestellt werden.

    Bei der Errichtung der Einfamilienhäuser im Außenbereich handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben; eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor.

  2. Für die Errichtung von maximal zwei Gebäuden im südlichen Bereich an der Staatsstraße 2222 bis hin zur aktuellen Bebauungsgrenze der angrenzenden Bebauung wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:55 Uhr