Zukünftige Radverkehrsplanung im Bereich der verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen; Festlegung der Maßnahmen und Prioritäten


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (50./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 29.01.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Um den Radverkehrsanteil weiter zu erhöhen, ist das Radverkehrsnetz auszubauen und die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern. Die verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen entsprechend der Vormerkung vom 19.01.2018 sowie deren Anlage sollen möglichst bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen der festgelegten Prioritäten folgend zu planen und dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Soweit der Vollzug ausschließlich im übertragenen Wirkungskreis (Straßenverkehrsrecht) erfolgt, sind die Maßnahmen im Zuge der laufenden Angelegenheiten zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:24 Uhr