Bauherr: AWO Arbeiterwohlfahrt Mittelfranken Süd e. V. Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Ausstellungs- und Lagerflächen in eine Tagesstätte mit Nebenräumen und Lager Baugrundstück: An der Stemme 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1360 und 1361/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (48./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass der Bauherr im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lässt, wonach er und dessen Rechtsnachfolger die von der städtischen Kläranlage derzeit und im künftigen Umfang ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruchsimmissionen, nach Maßgabe des Immissionsschutzrechts dulden (siehe Festsetzung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schießwasen / Teilbaugebiet Süd“, 6. Änderung). Der Vollzug der Eintragung ist der Stadt Gunzenhausen und dem Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen gegenüber mit dem Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen / Teilbaugebiet Süd“, 6. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, insbesondere im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:48 Uhr