Bauherr: Ströer Media Deutschland GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, 1-seitig freistehend Baugrundstück: Nürnberger Straße 101 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 656/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (49./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.01.2018 ö Beschliessend 7.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Betriebsgebäude für ein Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Einzelhandelsgeschäft – Autoteile und Kfz-Zubehör“ im Hinblick auf die Größe der Werbeanlage an der Fassade wird erteilt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Betriebsgebäude für ein Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Einzelhandelsgeschäft – Autoteile und Kfz-Zubehör“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 11:47 Uhr