Freiwillige Förderung der örtlichen kulturellen Vereine im Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (35./XIV) des Ausschusses für WIRTSCHAFT, TOURISMUS UND KULTUR, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur 2. Sitzung (35./XIV) des Ausschusses für WIRTSCHAFT, TOURISMUS UND KULTUR 06.03.2018 ö Beschliessend 2

Beschluss

Den örtlichen kulturellen Vereinen der Stadt Gunzenhausen werden auch für das Jahr 2018 freiwillige Zuschüsse gewährt.

1.        Danach wird folgende Grundförderung lt. beiliegender Aufstellung geleistet:
       a)        Gesangvereine/Chöre                        3.580,-- EUR
       b)        Posaunenchöre                                1.740,-- EUR
       c)        Sonstige kulturelle Vereine                        2.880,-- EUR

                                                                  8.200,-- EUR

2.        Bei Durchführung eines Konzertes bzw. einer größeren Veranstaltung pro Jahr in Gunzenhausen erhöht sich die jeweilige Förderung um 100 %, bei der zweiten Veranstaltung um weitere 75 % und bei der dritten Veranstaltung um weitere 50 %.

3.        Die Förderung der Vereine wird im Hinblick auf die vielseitigen kulturellen Leistungen und Beiträge zugestanden.

       Diese Bezuschussung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


(Stadtrat Schnell nimmt aufgrund seiner Funktion als Vorsitzender der Kulturmacherei gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 08:18 Uhr