Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Aufstellung einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder in der Stadt Gunzenhausen (Fahrradabstellplatzsatzung FAbS); Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung (52./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 12.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 4. Sitzung (52./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 12.03.2018 | ö | Beschliessend | 10 |
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fahrradabstellplatzsatzung (FAbS) mit Regelungen über die Zahl, Größe und Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen in der Stadt Gunzenhausen auszuarbeiten und den Satzungsentwurf dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.09.2020 11:22 Uhr