Gemeindegrenzänderung zwischen Gemeinde Theilenhofen und Stadt Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (58./XIV) des STADTRATES, 22.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (58./XIV) des STADTRATES 22.03.2018 ö Beschliessend 7

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 151 vom 13.03.2018) beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Gunzenhausen gibt zum Antrag des Vermessungsamtes Schwabach, Außenstelle Weißenburg, vom 30.01.2018 auf Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Theilenhofen und der Stadt Gunzenhausen, bei der aus

  1. der Fl.-Nr. 427/29, Gemarkung Unterasbach, 7m² ausgegliedert werden
  2. der Fl.-Nr. 298/3, Gemarkung Dornhausen, 7m² eingegliedert werden
  3. der Fl.-Nr. 517/3, Gemarkung Dornhausen, 14m² eingegliedert werden,

das Einverständnis im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Nr. 1 Bayerischer Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.12.2020 13:52 Uhr