Datum: 16.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:15 Uhr bis 17:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Information zu einem möglichen Lkw-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt
2 Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und den Stadtteilen für das Jahr 2022
1 Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation, baulicher Unterhalt der Kanäle und Sanierung von kleineren Straßenschäden im Jahr 2022
6.3 Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 4 und 5 Elektro nach § 55 HOAI
6.2 Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 1 - 3 HLS nach § 55 HOAI
6.1 Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
6 Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Satzungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
9 Sonstiges und Bekanntgaben
8.4 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Baugrundstück Weißenburger Straße 56, Flur-Nr.: 297/2, Gemarkung Gunzenhausen
8.3 Erweiterung Mehrfamilienhaus, Baugrundstück Negeleinstraße 39, Flur-Nr.: 1454/18, Gemarkung Gunzenhausen (Antrag auf Vorbescheid)
8.2 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen, Haus B, Baugrundstück Cronheim 259, Flur-Nr.: 138/8, Gemarkung Cronheim
8.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Technikraum, Haus A, Baugrundstück Cronheim 257, Flur-Nr.: 138/8, Gemarkung Cronheim
8 Baugesuche
7 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 5.pdf

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Information zu einem möglichen Lkw-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Vorberatung 3
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2. Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und den Stadtteilen für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Auftrag für die Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und in den Stadtteilen für das
Jahr 2022 wird in Abhängigkeit er tatsächlichen Aufwandstunden und Entsorgungskosten an die
Firma


                               Ernst Städtereinigung GmbH & Co. KG.
                                               Aha 200
                                       91710 Gunzenhausen


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 14.01.2022 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

                               104.035,75 € einschließlich 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1. Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation, baulicher Unterhalt der Kanäle und Sanierung von kleineren Straßenschäden im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Auftrag zur Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation, dem baulichen
Unterhalt der Kanäle und die Sanierung von kleineren Straßenschäden für das Jahr 2022 
wird an die Firma 

RE-BAU Remberger GmbH & Co. KG
Spielberg 6
91728 Gnotzheim


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 18.01.2022 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

                               162.693,59 € einschließlich 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.3. Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 4 und 5 Elektro nach § 55 HOAI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 6.3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, die Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 und 5 (Elektro) für die Leistungsphase 1 und 2, gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 für die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in Gunzenhausen an das Büro

Ingenieurplanungen Gebäudetechnik GmbH
Herzner und Schröder
Weißenburger Straße 61
91710 Gunzenhausen

mit einer Honorarsumme von rund 11.400,- brutto einschl. 19 % MwSt. und 3 % Nebenkosten zu vergeben.

Die weiteren Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die vorläufige Gesamthonorarsumme beträgt 101.319,70 € brutto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung; Anlagengruppe 1 - 3 HLS nach § 55 HOAI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 6.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, die Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3 (Heizung, Lüftung, Sanitär) für die Leistungsphase 1 und 2, gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 für die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in Gunzenhausen an das 

Ingenieurbüro Herzner und Schröder Gebäudetechnik GmbH
Bischof-Meiser-Straße 14
91522 Ansbach

mit einer Honorarsumme von rund 15.800,- brutto einschl. 19 % MwSt. und 3 % Nebenkosten zu vergeben.

Die weiteren Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die vorläufige Gesamthonorarsumme beträgt 140.863,07 € brutto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1. Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen; Fachplanung für Tragwerksplanung nach § 51 HOAI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 6.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung für die Leistungsphase 1 und 2, gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 für die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in Gunzenhausen an das 

Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Alexander Kleemann
Kirchenstraße 21
91710 Gunzenhausen

mit einer Honorarsumme von rund 9.300,- brutto einschl. 19 % MwSt. und Nebenkosten zu vergeben.

Die weiteren Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die vorläufige Gesamthonorarsumme beträgt 126.953,82 € brutto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Vergabe der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Vorberatung 6
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat 3. Sitzung (25./XV) des STADTRATES 24.02.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:


- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 4

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Donnerstag, 18.11.2021 bis einschließlich Montag, 20.12.2021 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 18 eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 08.02.2022 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö 9
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8.4. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Baugrundstück Weißenburger Straße 56, Flur-Nr.: 297/2, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 8.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 31 und 36 BauGB sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144 und 145 BauGB werden erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf 
  • die Verpflichtung, dass Wohn- und Schlafräume nur an der dem Straßenlärm abgewandten Gebäudeseite zu liegen kommen dürfen,
  • die Nichteinhaltung der Dachform und –neigung des Dachaufbaus,
  • die Überschreitung der zulässigen Breite des Zwerchbaus,
  • die Nichteinhaltung des Abstands des Zwerchgiebels zum Ortgang des Hauptdaches,
  • die Anpassungspflicht der Dachneigung des Zwerchgiebels an die des Hauptgebäudes,
  • die Überschreitung der zulässigen Breite des Dachaufbaus,
  • die Nichteinhaltung des Abstands des Dachaufbaus zum Ortgang des Hauptdaches,
  • die Errichtung von Dachflächenfenstern,
  • die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur straßenzugewandten Dachfläche und
  • die Errichtung von Fenster- und Türöffnungen als liegende Rechteckformate
 wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8.3. Erweiterung Mehrfamilienhaus, Baugrundstück Negeleinstraße 39, Flur-Nr.: 1454/18, Gemarkung Gunzenhausen (Antrag auf Vorbescheid)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 8.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Überbauung des Sichtdreiecks,
-die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen,
-die Nichteinhaltung der Dachneigung und
-die Festsetzung, dass je Gebäude mit mehr als 5 erforderlichen Stellplätzen, die diese Zahl 
 übersteigenden Stellplätze unterirdisch nachzuweisen sind
 wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Eine Abweichung von den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV gemäß 
      Art. 63 Abs. 1 BayBO wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8.2. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen, Haus B, Baugrundstück Cronheim 259, Flur-Nr.: 138/8, Gemarkung Cronheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 8.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ im Hinblick auf
-die Anpassungspflicht der Dachform und –neigung der Garagen an das Hauptgebäude und
-die Verpflichtung, dass Wohn- und Schlafräume nur an der der Staatsstraße abgewandten
 Gebäudeseite zu liegen kommen dürfen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Technikraum, Haus A, Baugrundstück Cronheim 257, Flur-Nr.: 138/8, Gemarkung Cronheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ im Hinblick auf
-die Anpassungspflicht der Dachform und –neigung der Garagen an das Hauptgebäude 
-die Anpassungspflicht der Dachform der Garagen auf gemeinsamer Grenze und
-die Verpflichtung, dass Wohn- und Schlafräume nur an der der Staatsstraße abgewandten
 Gebäudeseite zu liegen kommen dürfen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Vorberatung 8
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7. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 16.02.2022 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 07.02.2022 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr