Bebauungsplan "Schrammerweg - 2. Änderung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Änderung des Bebauungsplans „Schrammerweg“ und Schrammerweg, 1. Änderung“ beschlossen.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans wurde in der Sitzung beraten und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beauftragt. Diese fand sodann im Zeitraum vom 19.11.2018 bis 20.12.2018 statt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen und Einwendungen vorgetragen. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange ging seitens des Landratsamts Dachau eine Stellungnahme ein, die in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses vom 21.01.2019 vorberaten wurden. Entsprechende Beschlussempfehlungen ergingen an den Gemeinderat. Diesen schloss sich der Gemeinderat sodann in seiner Sitzung vom 24.01.2019 an und bestätigte diese.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.01.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Schrammerweg – 2. Änderung“ (Fassung vom 24.01.2019) gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Diese Beteiligung fand im Anschluss im Zeitraum vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 statt.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt.

Datenstand vom 21.01.2020 12:03 Uhr