Zweckvereinbarung Standesamtsbezirk Dachau-Hebertshausen-Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 1. Januar 2006 wurde das Standesamt Haimhausen dem Standesamt Dachau zugeführt. Diesem Zusammenschluss liegt eine Zweckvereinbarung zur Verteilung der Kosten im Sinne des Art. 5 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes)
sowie Festlegung der zukünftigen Organisation des Standesamtsbezirks zugrunde (Anlage 1)
Mit email vom 27. Februar 2019 bittet das Standesamt Dachau nun um eine Anpassung der Zweckvereinbarung, Änderungen sind rot markiert (Anlage 2). Die Änderungen sollen zum 01.06.2019 in Kraft treten.
Den Anpassungen ist von Seiten der Verwaltung nichts entgegen zu setzen; so finden z.B. in Haimhausen seit Jahren schon Trauungen durch beide Bürgermeister statt.
Beschluss
Den Aktualisierungen der Zweckvereinbarung zur Verteilung der Kosten i.S. d. Art. 5 AGPStG sowie Festlegung der zukünftigen Organisation des Standesamtsbezirks Dachau vom 10.08.2005 gemäß der Anlage 2 (zum Sachverhalt)
wird unverändert zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2020 12:03 Uhr