Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.03.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Mit EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm existiert ein Konzept, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern.

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Gemeinden auf der Internetseite www.umgebungslaerm.bayern.de vom 28.02. bis 28.03.2019 zielgerichtete Multiple-Choice Fragen zum Umgebungslärm beantworten, die anschließend im Hinblick auf die Lärmaktionsplanung ausgewertet und analysiert werden.

Gleichzeitig findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung für Gemeinden statt. Hier steht ebenfalls ein auf die gemeindlichen Belange angepasster Fragebogen zur Verfügung. Die Verwaltung wird hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Gemeinde erst durch ein Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 27.02.2019 aufmerksam gemacht. Die Bekanntmachung wurde auf der Startseite der Homep age der Gemeinde Haimhausen veröffentlicht.

Datenstand vom 21.01.2020 12:03 Uhr