Die Gemeinde Haimhausen ist gemäß Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Benutzungsgebühren ermächtigt.
Bezüglich der Gebührenhöhe besteht jedoch für jede Gemeinde ein Ermessensspielraum – das Kostenüberschreitungsgebot ist allerdings zu beachten.
Die Gebührenkalkulation kann für einen mehrjährigen Zeitraum erstellt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre betragen soll.
Die letzte Gebührenkalkulation für unsere gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - jedoch ohne Gebührenerhöhung – erfolgte zum 01.01.2017.
Aus der aktuellen Gebührenkalkulation und aus dem Defizit der entsprechenden Unterabschnitte im Haushalt 2019 ist zu entnehmen, dass eine Gebührenerhöhung für die Gemeinde Haimhausen finanziell sinnvoll ist. Das Defizit im Kinderhaus in der Pfarrstraße und in der Kinderkrippe in der Professor-Schinnerer-Straße beträgt im Haushaltsjahr 2019 445.000 Euro.
Ein weiterer Grund für die aktuelle Gebührenkalkulation ist auch die Tatsache, dass der Bay. Landtag rückwirkend zum 01.04.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen hat. Hierdurch entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Die derzeitigen Gebührensätze sind wie folgt:
Kinderkrippe
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Bis 3 Jahre
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Ab 3 Jahre
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Für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
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220,00 €
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175,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
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270,00 €
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215,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
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320,00 €
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255,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
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370,00 €
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295,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
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430,00 €
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345,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
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490,00 €
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395,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
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540,00 €
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440,00 €
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Kindergarten (3 bis 6 Jahren)
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Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
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130,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
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140,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
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165,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
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195,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
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225,00 €
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Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
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250,00 €
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Vorschlag der Verwaltung zu neuen Gebührensätzen:
- Bei Buchungszeit bis 5 und 6 Stunden Gebührenerhöhung um 15,00 €
- Bei Buchungszeit bis 7 und 8 Stunden Gebührenerhöhung um 25,00 €
- Bei Buchungszeit bis 9 Stunden und mehr Gebührenerhöhung um 30,00 €
Gebühren für Verbrauchsmaterial und Essensgeld:
Sowohl für das Verbrauchsmaterial als auch für das Essensgeld ist seitens der Gemeindeverwaltung keine Erhöhung der Gebühren erforderlich:
Verbrauchsmaterial bis 6 Stunden täglich: 15,00 €
Verbrauchsmaterial mehr als 6 Stunden täglich: 20,00 €
Essensgeld an 5 Tagen pro Woche: 48,00 €
Essensgeld an 4 Tagen pro Woche: 42,00 €
Geschwisterermäßigung:
Bisher erhalten kinderreiche Familien - das sind Familien mit min. drei minderjährigen Kindern (auch Halb- und Stiefgeschwister) die im selben Haushalt leben - eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die Benutzungsgebühr.
Aufgrund diverser Anfragen und Anregungen sollte die Höhe der sog. Geschwisterermäßigung erneut diskutiert werden.
Bsp Kath. Kinderhaus: Pauschale Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Euro ab dem 2. Kind.
Vorschlag der Gemeindeverwaltung: 25 % Gebührenermäßigung ab dem zweiten Kind
Alle weiteren Änderungen die in der Satzung vorgenommen wurden, sind rot markiert.