Erlass der Gebührensatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Haimhausen ist gemäß Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Benutzungsgebühren ermächtigt.
Bezüglich der Gebührenhöhe besteht jedoch für jede Gemeinde ein Ermessensspielraum – das Kostenüberschreitungsgebot ist allerdings zu beachten.

Die Gebührenkalkulation kann für einen mehrjährigen Zeitraum erstellt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre betragen soll.
Die letzte Gebührenkalkulation für unsere gemeindlichen Kindertageseinrichtungen - jedoch ohne Gebührenerhöhung – erfolgte zum 01.01.2017.

Aus der aktuellen Gebührenkalkulation und aus dem Defizit der entsprechenden Unterabschnitte im Haushalt 2019 ist zu entnehmen, dass eine Gebührenerhöhung für die Gemeinde Haimhausen finanziell sinnvoll ist. Das Defizit im Kinderhaus in der Pfarrstraße und in der Kinderkrippe in der Professor-Schinnerer-Straße beträgt im Haushaltsjahr 2019 445.000 Euro.

Ein weiterer Grund für die aktuelle Gebührenkalkulation ist auch die Tatsache, dass der Bay. Landtag rückwirkend zum 01.04.2019 das „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen hat. Hierdurch entlastet der Freistaat Bayern Familien bei den Kindergartenbeiträgen mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Die derzeitigen Gebührensätze sind wie folgt:

Kinderkrippe
Bis 3 Jahre
Ab 3 Jahre
Für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich
220,00 €
175,00 €
Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
270,00 €
215,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
320,00 €
255,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
370,00 €
295,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
430,00 €
345,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
490,00 €
395,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
540,00 €
440,00 €

Kindergarten (3 bis 6 Jahren)

Für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich
130,00 €
Für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich
140,00 €
Für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich
165,00 €
Für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich
195,00 €
Für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich
225,00 €
Für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich
250,00 €

Vorschlag der Verwaltung zu neuen Gebührensätzen:

  • Bei Buchungszeit bis 5 und 6 Stunden Gebührenerhöhung um 15,00  €
  • Bei Buchungszeit bis 7 und 8 Stunden Gebührenerhöhung um 25,00 €
  • Bei Buchungszeit bis 9 Stunden über mehr Gebührenerhöhung um 30,00 €

Gebühren für Verbrauchsmaterial und Essensgeld:
Sowohl für das Verbrauchsmaterial als auch für das Essensgeld ist seitens der Gemeindeverwaltung keine Erhöhung der Gebühren erforderlich:
Verbrauchsmaterial bis 6 Stunden: 15,00 Euro
Verbrauchsmaterial für mehr als 6 Stunden: 20,00 Euro
Essensgeld an 5 Tagen pro Woche: 48,00 Euro
Essensgeld an 4 Tagen pro Woche: 42,00 Euro

Geschwisterermäßigung:
Bisher erhalten kinderreiche Familien - das sind Familien mit min. drei minderjährigen Kindern (auch Halb- und Stiefgeschwister) die im selben Haushalt leben - eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die Benutzungsgebühr.
Aufgrund diverser Anfragen und Anregungen sollte die Höhe der sog. Geschwisterermäßigung erneut diskutiert werden.
Bsp Kath. Kinderhaus: Pauschale Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Euro ab dem 2. Kind.
Vorschlag der Gemeindeverwaltung: 25 % Gebührenermäßigung ab dem zweiten Kind

Alle weiteren Änderungen die in der Satzung vorgenommen wurden, sind rot markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in Anlage beigefügte Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.01.2020 12:27 Uhr