Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans "Schrammerweg" - 2. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Im Zuge der Fortschreitung der Baumaßnahmen im gesamten Plangebiet und insbesondere bei der Realisierung der Reihenhausgebiete auf den früheren Einzelhausflächen im WA 5 ergibt sich nunmehr vor allem aufgrund der unterschiedlich vorhandenen Geländesituationen sowie bei der Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus das Erfordernis, einzelne Festsetzungen des Bebauungsplans „Schrammerweg“ – 2. Änderung dahingehend anzupassen, dass den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und den Anforderungen kostensparenden Bauens noch stärker Rechnung getragen werden kann.

So bedarf es konkret Anpassungen bei den bisherigen Festsetzungen zu den untergeordneten Bauteilen (Ziffer 2.2), zu den Stellplätzen und privaten Zufahrten (Ziffer 2.8), zu den Regelungen der Geländegestaltung (Ziffer 2.12) und Einfriedungen (Ziffer 2.13).

Da durch die Änderung des Bebauungsplans insbesondere die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann vorliegend das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt werden.

Dies hat zur Folge, dass von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher abgesehen werden kann. Darüber hinaus wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans
„Schrammerweg - 2. Änderung. Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Schrammerweg“ - 3. Änderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 12:59 Uhr