Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan „Schrammerweg“ – 3. Änderung kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber hinaus kann nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Seitens der Verwaltung wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Außerdem wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 BauGB vorgeschlagen, dem Landratsamt Dachau als (einzig) von der Planung berührte Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Beschluss
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie damit beauftragt, dem Landratsamt Dachau als einzig von der Planung berührten
Behörde innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2020 12:59 Uhr