Zustimmung zur neuen Verbandssatzung des Zweckverbands Kooperation Jugendarbeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Der „Zweckverband Kooperation Jugendarbeit“ wurde zum 01. Mai 2009 gegründet. In der Gründungsversammlung haben die (damaligen) Mitgliedsgemeinden die Verbandssatzung erlassen,  um hauptsächlich im Bereich gemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit zusammenzuarbeiten. Dies umfasste die Betreuung der gemeindlichen Jugendräume und Jugendzentren, des Ferienprogramms und der aufsuchenden Jugendarbeit.

Mit der Zeit veränderten sich die Aufgabenbereiche der Gemeinden im sozialen Bereich. Neue Anforderungen in der Ganztagesbetreuung, sowie in der sozialpädagogischen Unterstützung an Schulen kamen hinzu. Spezielle Herausforderungen wie Unterstützung von Helferkreisen, Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten im Spiel- und Freizeit-bereich von Kindern und Jugendlichen wurden an die Gemeinden und ihre politischen Gremien herangetragen.

Die Gemeinden schätzten die vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit im Zweckverband und übertrugen diesem über die Zeit neue Aufgaben:
       Offene Ganztagesschulen
       Schulbezogene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen
       Mittagbetreuungen
       Waldkindergarten
       Planung und Gestaltung von Spielplätzen mit Kindern und Jugendlichen
       Renovierung von Jugendräumen und Spielplätzen in Beteiligungsprojekten
       Unterstützung von Helferkreisen in der Arbeit in den Camps vor Ort

Um alle Aufgaben erfüllen zu können wies die überörtliche Rechnungsprüfung auf die ungenügende Ausgestaltung der Satzung des Zweckverbandes hin und mahnte eine Anpassung dringlich an.
Änderungen mussten insbesondere im Bereich der Mitgliedschaft von Schulzweckverbänden und der Formulierung der Zweckverbandsaufgaben vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird mit der Änderungssatzung zum 01.01.2020 auch der Name in „Zweckverband Jugendarbeit“ vereinfacht.
 
Diese Änderungen in die Satzung einzuarbeiten machte eine grundsätzliche Überarbeitung in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes notwendig. Somit löst zum 01.01.2020 eine überarbeitete Satzung die Gründungssatzung ab und befähigt den Zweckverband die bisherigen und den zu erwartenden Aufgaben der Mitgliedsgemeinden nachzukommen und die Anforderungen an vergabe- und steuerrechtliche Vorgaben zu erfüllen.“

Satzungsänderungen wesentlichen Inhalts bedürfen der Zustimmung der Mitgliedsgemeinden.

Beschluss

Die Gemeinde Haimhausen stimmt der Verbandssatzung des Zweckverbands Jugendarbeit rückwirkend zum 01.01.2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:01 Uhr