Genehmigung der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Jugendarbeit bezüglich Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 3

Sachverhalt

In § 2 der Verbandssatzung werden zum einen direkt Aufgaben an den Zweckverband Jugendarbeit übertragen, wie beispielsweise Betreuung der gemeindlichen Jugendräume, die dann ausschließlich vom Zweckverband wahrgenommen werden dürfen und nur durch Satzungsänderung wieder an die Gemeinden zurückgegeben werden können. Satzungsrechtliche wäre es auch möglich eine einzelne ortsbezogene Aufgabe in § 2 festzulegen, wie beispielsweise die Übernahme der Mittagsbetreuung in der Grundschule Reichertshausen. Damit wäre nur diese eine Mittagsbetreuung übertragen und nicht alle Mittagsbetreuungen der Mitgliedsgemeinden. Sollte die Gemeinde Reichertshausen allerdings diese Aufgabe in Zukunft wieder selbst übernehmen wollen oder sogar einem anderen Träger übertragen wollen, reicht keine einfache Kündigung beim Zweckverband Jungendarbeit aus, sondern die Verbandsversammlung müsste eine Satzungsänderung beschließen. Die in § 2 der Verbandssatzung eigebaute Möglichkeit der Übertragung von einzelnen Aufgaben durch Zweckvereinbarung, ermöglicht, so einen speziellen Auftrag per Vertrag (Zweckvereinbarung) zu gestalten – der von beiden Seiten unter Einhaltung einer vereinbarten Frist -
gekündigt werden kann.

Die Aufgabe von Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze wurde bereits vor der Gründung des Zweckverbands Kooperation Jugendarbeit vom Fachbereich Jugendarbeit wahrgenommen. Der Fachbereich wurde mit Gründung des Zweckverbands personell in diesen überführt, ebenso die wahrgenommenen Aufgaben. In Schriftform übertragen wurde (bisher nur) die Wahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit nach § 2 der Verbandssatzung, aber nicht zu zusätzlichen Aufgaben/Tätigkeiten. Mit der Zweckvereinbarung wird diese formelle Lücke nun geschlossen.

Beschluss

Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Jugendarbeit bezüglich Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:01 Uhr