Gründung des Vereins Fokus Jugend e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Die finanzielle Unterstützung der Regierung zu dem Programm Jugendsozialarbeit an Schulen war anfangs auch für Sachaufwandsträger, wie Kommunen oder Schulzweckverbände, möglich. Mit dem Erlass neuer Förderrichtlinien durch das Kultusministerium konnten Sachaufwandsträger von Schulen oder andere öffentliche Träger (z.B. Zweckverbände) nicht mehr für Zuschüsse berücksichtigt werden. Es gab noch Altfallregelungen bis ins Jahr 2017.

Um auch zukünftig die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, die an den Schulen eingesetzt sind und den Schulen zu ermöglichen und gleichzeitig in den Genuss staatlicher Förderungen zu kommen, muss nun ein freier Träger zwischengeschaltet werden. Dieser freie Träger soll durch einen zu gründenden Verein gebildet werden, der einerseits als freier Träger und andererseits als gemeinnützig anerkannt ist.

Gründungsmitglieder dieses Vereins mit dem Namen „Fokus Jugend“ sollten die Gebietskörperschaften, die auch Mitglieder des Zweckverbandes Jugendarbeit sind, sein. Der Verein wird nach seiner Gründung ebenfalls Mitglied im „Zweckverband Jugendarbeit“, um den rechtlichen Vorgaben für Inhouse-Geschäfte zu entsprechen.
Es fallen keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge an, sondern einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1000,00 €. Die Finanzierung erfolgt über die Erstattung gebuchter Stunden, bei Inanspruchnahme.

Der mit dem zuständigen Finanzamt Freising und den Vertretern des Zweckverbandes Jugendarbeit abgesprochene Entwurf der Vereinssatzung liegt inzwischen vor.

Beschluss

Die Gemeinde Haimhausen erklärt sich bereit Gründungsmitglied des Vereins „Fokus Jugend“ zu sein. Der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, der Vereinssatzung (Entwurf 01.10.2019) zuzustimmen.

Als Vertreter der Gemeinde wird der/die jeweilige Erste Bürgermeister/in und als Stellvertreter wird der/die jeweilige zweite Bürgermeister/in benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:01 Uhr