Bebauungsplan Schrammerweg - 3. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf „Schrammerweg 3. Änderung“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.09.2019 gebilligt.

Im Zuge der Vorbereitung der Auslegung wurde festgestellt, dass die Formulierung unter Punkt 2.13 (Einfriedungen) nicht eindeutig verfasst wurde.

Ergänzend erfolgte hierzu von Verwaltungsseite eine technische Ortsbesichtigung. Bereits heute sind Sockelhöhen vorhanden deren Oberkante auf Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens liegt. Mit der Regelung „max. – 0,15 m unter EG FFB“ würden die Ziele des Änderungsverfahrens nicht erreicht werden.

Der Punkt 2.13 wird deshalb redaktionell auf folgende Formulierung angepasst:

„Durchgehende massive Sockel sind in Beton und Naturstein bis zur maximalen Höhe des Fertigfußbodens des Erdgeschosses zulässig.“  

Datenstand vom 21.01.2020 13:01 Uhr