Feststellung eines Amtshindernisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Theodor Thönnißen ist am 26.10.2019 verstorben.

Entsprechend Art. 48 Abs. 3 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist ein Amtshindernis vom Wahlausschuss festzustellen. Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet (was mit der letzten Sitzung des Wahlausschusses am 18.03.2014 geschehen ist), stellt der Gemeinderat das Amtshindernis bzw. den Amtsverlust fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Amtshindernis der Ausübung der Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied aufgrund des Ablebens des Herrn Thönnißen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr