Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.09.2019 gebilligte  Entwurf des Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ (Fassung vom 19.09.2019) mit Begründung lag in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 01.10.2019 hingewiesen.

Bei der Gemeinde ist keine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ bei der Gemeinde vorgebracht wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr